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Friebi GmbH & Co. KG

Immobilienverwaltung, Schmuckketten und Trauringe, Wertvolle Verbindungen..., Spezialisten für Schmuckketten, FBM, Brillantringen, Herstellung von Schmuckketten
Adresse / Anfahrt
Leonberger Straße 34
71297 Mönsheim
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-24:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Friedrich Binder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 510115). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Wohnungsbau Binder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 510114). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Friedrich Binder Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 510115) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-31:
Firma geändert; nun: Friebi GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Friedrich Binder Verwaltung GmbH, Mönsheim . Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.07.2016 mit Nachtrag vom 10.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.07.2016 und 10.08.2016 einen Teil ihres Vermögens auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kaibi GmbH & Co. KG", Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 706943) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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