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Friedel Beschriftungen und Werbetechnik GmbH

Dru-Flo, GMÜND, Erfahrung...
Adresse / Anfahrt
Marie-Curie-Straße 15
73529 Schwäbisch Gmünd
1x Adresse:

Messepiazza
70629 Stuttgart


Kontakt
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4x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2009. Geschäftsanschrift: Am Schloßbuckel 20, 73527 Schwäbisch Gmünd. Gegenstand: Gestaltung und Produktion werbetechnischer Produkte sowie deren Montage und der Handel mit Druckprodukten und Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Friedel, Steffen, Schwäbisch Gmünd, *17.02.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 12.500,00 EUR auf 37.500,00 EUR erhöht.

2015-07-27:
Änderung der Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 15, 73529 Schwäbisch Gmünd.

2016-07-14:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "dru-flo GmbH", Schwäbisch Gmünd (Amtsgericht Ulm HRB 727092) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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