Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Friedhofsgärtner Dortmund eG

Beerdigungsfeier und Friedhof, Grabpflege, Steinpflege..., Grabneuanlage, Trauerschleifen, Grabarten, Urnenschmuck, Gieß-Service, Dauergrabpflege, Grabschmuck, Gottesacker und Bestattungen
Adresse / Anfahrt
Am Gottesacker 52
44143 Dortmund
3x Adresse:

Asselner Hellweg 121
44319 Dortmund


Brackeler Hellweg 51
44309 Dortmund


Rennweg 111
44143 Dortmund


Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-01:
Neue Firma: Friedhofsgärtner Dortmund eG. Die Generalversammlung vom 19.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: - als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Dortmund oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen bzw. solche im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen - sämtliche Bedarfsartikel, einschließlich Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtnerischen Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen - durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern - durch Dritte (Kunden), Mitglieder bzw. der Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft oder einer ähnlichen Institution oder Firma wird vorgenommen - Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder auszuführen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten - die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen - gemeinsame Verarbeitung von Daten - Leistungen für Mitgliedsbetriebe können ausgeführt werden - Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe) und Friedhofsanlagen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hier einzugehen, soweit das Gesetz über das Friedhofs-und Bestattungswesen (BestG NRW) vom 17.06.2003 (GVBI. NRW S. 131) in der jeweils gültigen Fassung dies zulässt. Nachschusspflicht: Beschränkt auf die Haftsumme von 150,00 EUR je Geschäftsanteil. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bestellt als Vorstand: Kirchhelle, Heinrich, Castrop-Rauxel, *03.02.1963.

2010-06-07:
Die Generalversammlung vom 21.04.2010 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Ausschluss aus der Genossenschaft), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Einberufung und Tagesordnung) und 39 (Andere Ergebnisrücklagen) beschlossen. - als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Dortmund oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen bzw. solche im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen - sämtliche Bedarfsartikel, einschließlich Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtnerischen Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen - durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern - durch Dritte (Kunden), Mitglieder bzw. der Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft oder einer ähnlichen Institution oder Firma wird vorgenommen - Bestattungs- und Steinmetzleistungen anzunehmen (selbst und/oder mit Partner) sowie Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder auszuführen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten - die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen - gemeinsame Verarbeitung von Daten - Leistungen für Mitgliedsbetriebe können ausgeführt werden - Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe) und Friedhofsanlagen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hier einzugehen, soweit das Gesetz über das Friedhofs-und Bestattungswesen (BestG NRW) vom 17.06.2003 (GVBI. NRW S. 131) in der jeweils gültigen Fassung dies zulässt.

2011-07-15:
Nicht mehr Vorstand: Dufhues, Axel, Dortmund, *20.04.1950. Bestellt als Vorstand: Koch, Manuel, Dortmund, *07.03.1962.

2012-07-17:
Nicht mehr Vorstand: Schrön, Karl-Heinz, Dortmund, *14.09.1944.

2019-03-08:
Vertretungsbefugnis geändert, weiterhin Vorstand: Kirchhelle, Heinrich, Castrop-Rauxel, *03.02.1963; Koch, Manuel, Dortmund, *07.03.1962; Ludwig, Jens, Dortmund, *09.04.1964; Neuhaus, Ralf, Dortmund, *20.05.1954, jeweils mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-04:
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 26.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2019 mit der Bestattungshaus Weber GmbH (Amtsgericht Dortmund, HRB 4198) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-06-11:
Nicht mehr Vorstand: Neuhaus, Ralf, Dortmund, *20.05.1954. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Nowakowski, Jolanthe, Dortmund, *18.03.1980.

Marketing