2005-06-24: Die Generalversammlung vom 26.07.2004 hat eine Änderung des Statuts in § § 2 (Zweck und Gegenstand), 16 (Leitung der Genossenschaft) und 39 (Gewinnverwendung) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist 1. als Treuhänder der Mitglieder Aufträge des Garten- und Friedhofamtes der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zusorgen; 2. sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; 2a. durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; 2b. durch Dritte (Kunden) den Mitgliedern bzw. der Genossenschaft auf Grund von Legat-Grabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung dervertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft wird vorgenommen; 2c. Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergegebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten; 3. die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d.h. in eigenem Namenund für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen; 4. gemeinsame Verarbeitung von Daten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. Die Genossenschaft kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 (2) GenG übernehmen. Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. Nicht mehr Vorstand: Hullmann-Erlinghagen, Christa, Gelsenkirchen, *31.03.1958.
2008-02-26: Die Generalversammlung vom 12.06.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung) und 40 (Nachschusspflicht) und weiteren Änderungen beschlossen und im übrigen die Satzung insgesamt neu gefasst. Firma geändert; nunmehr: Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG. Gegenstand geändert; nunmehr: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Gegenstand des Unternehmens ist: 1. als Treuhänder der Mitglieder Aufträge des Garten- und Friedhofamtes der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen; 2. sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; 2a. durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; 2b. durch Dritte (Kunden) den Mitgliedern bzw. der Genossenschaft auf Grund von Legat-Grabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft wird vorgenommen; 2c. Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten; 3. die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d.h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen; 4. gemeinsame Verarbeitung von Daten. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen (6) Friedhöfe (auch Tierfriedfhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. Nunmehr: Auf 300,00 EUR (Haftsumme) je Geschäftsanteil beschränkte Nachschusspflicht. Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
2009-02-10: Nicht mehr Vorstand: Gehron, Lothar, Gärtnermeister, Marl; Lux, Arnhelm, Gärtnermeister, Gelsenkirchen.
2010-02-01: Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
2011-08-05: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Middelicher Straße 89, 45892 Gelsenkirchen. Bestellt als Vorstand: Tschernjawsky-Graef, Rafael, Gladbeck, *05.04.1957. Nicht mehr Vorstand: Strunk, Willi, Gärtnermeister, Gelsenkirchen.
2012-12-12: Die Generalversammlung vom 18.09.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) (1) - (5) beschlossen. Gegenstand geändert, nunmehr: (1) Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen; b) sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; c) durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; d) durch Dritte (Kunden) der Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflege-, Bestattungsvorsorge-, Steinmetz-Wartungs- und Sicherungsverträgen oder ähnlichen Verträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglichen festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. e) Vorsorgeverträge für Dauergrabpflege-, Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte an die Mitglieder zu vermitteln und/oder diese selbst als Treuhänder mit abzuschließen; f) Grabpflege-, Bestattungs- und ähnliche Verträge abzuschließen und gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen, und durch Mitgliedsfirmen und andere Unternehmen vennittelte Grabpflegen und Bestattungsleistungen auszuführen; g) gemeinsame Verarbeitung von Daten. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. (5) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.
2022-02-21: Bestellt als Vorstand: Suttmeyer, Malte, Gelsenkirchen, *26.07.1982.