2010-05-07: (Betrieb einer Gärtnerei, insbesondere an Friedhöfen, und allen damit zusammenhängenden Geschäften und Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gerlingstraße 51, 47167 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Komorowski Verwaltungs GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 22354), mit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Insichgeschäften) - auch für jeden Geschäftsführer - für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin.
2010-08-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.07.2010 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Komorowski, Ursula, Duisburg, *16.08.1934 unter der Firma Friedhofsgärtnerei Ursula Komorowski e.Kfr. in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 10725) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-08-06: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: