2016-02-25: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Zusammenschluß der Partner zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten. Zweck der Partnerschaft ist Erbringung von freiberuflichen Leistungen im Bereich der Architektur. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Friedrich, Claus, Architekt, München, *10.04.1974; Keil, Marco, Architekt, München, *24.09.1965; Kinberger, Florian, Architekt, Pfaffenhofen/Ilm, *28.02.1975.