2007-07-05: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2007 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 21.04.2007 der Eintracht Friedrichshagen e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 11474 B) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Den Gläubigern der Vereine steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..