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Friends of Bytes GmbH

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Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
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2x HR-Bekanntmachungen:

2020-04-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2020. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, das Marketing im Bereich Web, die Beratung und Schulung von Unternehmen im IT-Bereich, sowie der Handel mit Hard- und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren. Geschäftsführer: Gleiß, Martin, Hettstadt, *01.02.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Martin Gleiß e.K. mit dem Sitz in Würzburg und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10.06.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.06.2020 und Zustimmung des Inhabers vom 10.06.2020 das unter der Firma Martin Gleiß e.K. mit Niederlassung in Würzburg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Gleiß, Martin, Hettstadt, *01.02.1974 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.