2020-12-16: Die Inhaberin hat das Vermögen der HaWe Nahrungsmittel GmbH mit Sitz in Grasberg im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.12.2020 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.