2005-02-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Beck, Edmund, Marne, *11.12.1954; Lützow und Siegmund, Burg Stargard, *18.10.1944. Nunmehr Geschäftsführer: Knaack, Thomas, Reinbek, *27.02.1966, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-12-02: Geschäftsanschrift: Ziegeleistr. 5, 33775 Versmold. Der mit der Gebr. Nölke GmbH & Co.KG, Versmold (Amtsgericht Gütersloh HRA 4674) am 15.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.10.2009 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2009 hat der Änderung zugestimmt.
2013-07-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.04.2013 mit der Esspüree GmbH mit Sitz in Versmold (Amtsgericht Gütersloh HRB 9162) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
2021-12-30: Der mit der Gebr. Nölke GmbH & Co. KG, Versmold (Amtsgericht Gütersloh, HRA 4674) am 15.11.2002 abgeschlossene und am 30.10.2009 geänderte Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.08.2021 zum 31.12.2021 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.