2015-09-06: Einzelprokura: Kubitzky, Barbara, Mindelstetten, *06.12.1958; Kubitzky, Patrick, Mindelstetten, *24.04.1985. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag samt Zustimmungsbeschluss vom 25.08.2015 Teile des von dem Einzelkaufmann Kubitzky, Lothar, Mindelstetten, * 27.05.1953 unter der Firma Lothar Kubitzky e. K. mit dem Sitz in Altmannstein betriebenen Unternehmens, nämlich die Betriebe in Altmannstein und Pförring mit Ausnahme der Mitgliedschaft des Lothar Kubitzky in der EDEKA Südbayern e.G., übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der heutigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.