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Friseur Haar-em & Schwarzensteiner GmbH

Friseursalon, Haarem, Barbercut zu Wedding..., KERATIN, Balayage, Prise
Adresse / Anfahrt
Pfleggasse 10
94469 Deggendorf
1x Adresse:

Pfleggasse 21
94469 Deggendorf


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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2012. Geschäftsanschrift: Pfleggasse 10, 94469 Deggendorf. Gegenstand des Unternehmens: Umfassende Übernahme und Durchführung von Friseurtätigkeiten, Erbringen von Wellness- und Kosmetik-Dienstleistungen, umfassende Modeberatung, Handel mit dazugehörigen Artikeln, insbesondere mit Friseur-, Parfümerie-, Wellness-, Kosmetik- und Modeproduktion etc. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hufnagl, Diana, Vilsbiburg, *28.01.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-03-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2013 hat die Änderung des § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2019-05-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Friseur Haar-em & Schwarzensteiner GmbH. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Schwarzensteiner, Diana, Vilsbiburg, *28.01.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Friseur Haar-em & Hampel GmbH mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 8800) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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