2016-09-30: Die Generalversammlung vom 29.06.2016 hat die Änderung der §§ 5 (Kündigung) und 37 (Geschäftsanteil) der Satzung beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.