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Frisuba GmbH

Friseur, Velly, Herren-Friseursalon..., Dienstleister
Adresse / Anfahrt
Helmuth-Bächle-Straße 49
72135 Dettenhausen
2x Adresse:

Kaiser-Karl-Straße 9c
89264 Weißenhorn


Hindenburgstraße 15
88400 Biberach an der Riß


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2011. Geschäftsanschrift: Helmuth-Bächle-Straße 49, 72135 Dettenhausen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Friseurbetrieben, der Handel mit für die Friseurbranche spezifischen Produkten, Personalvermittlung und der Betrieb einer Werbeagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bauer, Uwe, Dettenhausen, *28.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Das Betreiben von Friseurbetrieben.

2020-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Bauer, Uwe, Dettenhausen, *28.10.1964 hat als Inhaber der Firma "Uwe Bauer e.K.", Dettenhausen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.