2012-07-20: (Gegenstand der Gesellschaft ist ein Entsorgungsfachbetrieb, Recyclingbetrieb, Abfallstoffverwertung und Autoverwertung sowie ein Containerdienst und der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen und Recyclingstoffen sowie alle sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wintershallstraße 2, 49406 Barnstorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Fritsch Verwaltungs-GmbH, Barnstorf (Amtsgericht Walsrode HRB 203826), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-12-04: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.11.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 20.11.2012 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Fritsch, Wolfgang, geb. 13.03.1942, wohnhaft Drebber unter der Firma Wolfgang Fritsch e.K. in Barnstorf (Walsrode HRA 201944) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.