2012-12-27: (Entwicklung, Planung, Herstellung und der Vertrieb von Möbeln und Inneneinrichtungen, insbesondere von Objekteinrichtungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bergweg 1, 72227 Egenhausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Fritz Rath Verwaltungs-GmbH, Egenhausen (Amtsgericht Stuttgart HRB 743462).
2013-08-19: Firma geändert; nun: Fritz Rath Möbel- und Innenausbau GmbH & Co. KG. Der Einzelkaufmann Rath, Fritz, Egenhausen, *07.01.1944 hat als Inhaber der Firma "Fritz Rath Möbel & Innenausbau e.K.", Egenhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 340861) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tage auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-08-19: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Fritz Rath Möbel & Innenausbau e.K.", Egenhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 340861) am 13.08.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.