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Fritze B&B GmbH

Fusselschreck®, Broom, Gark®..., Balais, Bürsten und Besen, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Krallenbesen Hof
Adresse / Anfahrt
Georgistraße 2
09127 Chemnitz
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-03-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2016. Geschäftsanschrift: Georgistraße 2, 09127 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Bürsten und Besen. Stammkapital: 28.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fritze, Benjamin, Chemnitz, *30.05.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Heinz Fritze OHG mit Sitz in Chemnitz und mit Nachtrag vom 02.08.2016 die Änderung des § 5 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.

2016-08-17:
Die Heinz Fritze OHG mit Sitz in Chemnitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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