2014-05-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2014. Geschäftsanschrift: Brienner Straße 45, 80333 München. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, Übernahme der Geschäftsführung an verbundenen Unternehmen sowie Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere Verwaltungsaufgaben; Verwaltung und Management von Immobilienvermögen, Tätigkeit als Immobilien- und Grundstücksmakler, Beratung bei Erwerb, Verwaltung von Immobilien und Grundstücken sowie Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen sowie von Beteiligungen von Unternehmen, nicht jedoch von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG. Es werden ausschließlich Unternehmen oder Beteiligungen vermittelt, die Immobilien im Anlage- oder Umlaufvermögen halten, d.h. der alleinige Zweck der Unternehmen ist es, mit Immobilien Erträge zu erwirtschaften. Hierbei handelt es sich bei den Beteiligungen nicht um Anteile an Aktiengesellschaften (Aktien); Management- und Strategieberatung sowie Interimsmanagement für Unternehmen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Froese, Axel Günter Bruno, München, *23.02.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-08: Die Gesellschaft hat am 06.08.2014 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Artemis International B.V., Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit dem Sitz in Eersel / Niederlande (Uittreksel Handelsregister der Kamer van Koophandel unter KvK-nummer 17173981) eingereicht.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger1. Artemis International B.V.Gläubiger können innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Hinterlegung des Verschmelzungsplans beim Handelsregister in einer landesweit veröffentlichten Tageszeitung sowie im Staatscourant Einspruch gegen den Verschmelzungsplan einlegen und dabei die Sicherheit aufgeben, die sie zur Durchsetzung ihrer Gläubigerrechte verlangen. Wenn fristgemäß Einspruch eingelegt wurde, darf der Verschmelzungsvertrag nicht in Kraft treten, solange der Einspruch nicht zurückgezogen wurde oder von einem Gericht aufgehoben wurde. Falls der Vertrag bereits in Kraft getreten ist, kann das Gericht eine Sicherheit - möglicherweise in Form einer Bürgschaft - festlegen. Zuständiges Gericht ist das Kanton Gerecht, Eindhoven. Eine Sicherheit kann nicht verlangt werden, wenn der Gläubiger bereits genügend Sicherheiten hat oder wenn das Vermögen des übernehmenden Rechtsträgers nach Durchführung der Verschmelzung nicht weniger Sicherheiten bietet als das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers vor der Verschmelzung.2. Froese Asset Management GmbH (GmbH)Gemäß § 122a Abs. (2) i,V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Um dieses Recht auf Sicherheitsleistung geltend zu machen, müssen Gläubiger binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München gemäß § 122a Abs. (3) i.V.m. § 19 Abs. (3) UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrundeliegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per Email reicht nicht aus. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der GmbH gem. § 122a Abs. (2) UmwG i.V.m. § 22 Abs. (l) Satz 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden oder eine Versicherung an Eides Statt) sind beizufügen. Sicherheit kann beispielsweise durch Hinterlegung von Geld oder Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht allerdings nicht, soweit. Befriedigung verlangt werden kann, so sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Gemäß. § 122a Abs. (2) UmwG i,V.m. § 22 Abs. (2) UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen außerdem Gläubigern nicht zu, die in Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.3. Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der VerschmelzungDie Froese Asset Management GmbH (übernehmende Gesellschaft) wird infolge der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die Artemis International BV. (übertragende Gesellschaft) bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die Froese Asset Management GmbH geltend zu machen.Rechte der MinderheitsgesellschafterDa weder an der Artemis International B.V, noch an der Froese Asset Management GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden weder deutsche noch niederländische Schutzvorschriften im Hinblick auf Minderheitsgesellschafter (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, Anspruch auf Barabfindung) Anwendung.Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Nr.4 UmwGUnter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenfrei eingeholt werden: Froese Asset Management GmbH, Herr Dr. Axel Günter Froese, Löwengrube 10, 80333 München, Tel.: 0049 151 12571048+, Fax: 0049 8924218670
2014-12-12: Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Artemis International B.V. mit dem Sitz in Eersel, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel, Registernummer 17173981), und die Änderung des § 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2014-12-12: Die Artemis International B.V. mit dem Sitz in Eersel, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel, Registernummer 17173981) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 30.07.2014 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 12.09.2014 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.09.2014 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.