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Fromm + Rasch GmbH & Co. KG

Weiterverarbeitung, Druckvorstufe, Kunstkataloge..., Datenanlieferung, Werbedrucksachen, Offsetdruck
Adresse / Anfahrt
Breiter Gang 10-16
49074 Osnabrück
1x Adresse:

Karlstraße 1
49074 Osnabrück


Kontakt
36 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 36 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2021-03-11:
(die Produktion von Druckerzeugnissen aller Art, insbesondere von Akzidenzen, und alle diesem Unternehmensgegenstand dienenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Breiter Gang 10-16, 49074 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Fromm + Rasch Verwaltungs GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 215878), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-05-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2021 Teile des Vermögens der Rasch Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRA 6885) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2021 Teile des Vermögens der Druck- und Verlagshaus Fromm GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 4261) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-05-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der Druck- und Verlagshaus Fromm GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück am 20.05.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-06-01:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der Rasch Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Bramsche am 31.05.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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