2022-02-07: VR 724071: Fußball- und Sportverein Waldebene Stuttgart-Ost e.V., Stuttgart . Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.09.2021, 09.10.2021, 14.10.2021 und 15.10.2021 der Verein "Sportverein Stuttgart-Gablenberg 1920 e. V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 1269) "Sportvereinigung Stuttgart-Ost 1886", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 77) "1. Stuttgarter Fussballverein 1896", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 346) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.