2017-07-15: Der Verein hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 25.03.2017 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 28.04.2017 Teile des Vermögens von der Post SV Sieboldshöhe Würzburg e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 442) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.