2020-04-07: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme einen Teil des Vermögens als Gesamtheit gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24.02.2020 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 26.01.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.02.2020 auf die FSV Zwickau Spielbetriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 32955) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.