2016-04-19: VR 680423: Fördergemeinschaft des FC Creglingen 1920 e.V., Creglingen ( Creglingen Verfügung in der RegistersacheFördergemeinschaft des FC Creglingen 1920 e.V.Löschung des Vereins im Vereinsregister nach § 395 FamFGDas Gericht beabsichtigt, die Eintragung des Vereins im Vereinsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Gründe:Der Verein hat keine Mitglieder mehr und existiert offensichtlich nicht mehr.Der Vorsitzende ist bereits verstorboen.Sonstige vertretungsberechtigte Personen sind nicht bekannt. Seit der 1987 sind keine Mitteilungen des Vereins zu den Akten gelangt. Die Eintragung des Vereins im Vereinsregister ist daher als unzulässige Eintragung zu löschen.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtige Löschung wird eine Frist von einem Monat ab Bekanntmachung dieser Verfügung bewilligt.