2008-09-01: (Handel mit Bodenbelägen aller Art, deren Verlegung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Fußbodenzentrale Frank & Ruf Verwaltungs- GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83695), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Fußbodenzentrale Frank & Ruf GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32476). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-12-21: HRA 44825: Fußbodenzentrale Frank & Ruf GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Lorscher Straße 90 a, 60489 Frankfurt am Main.
2017-12-21: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Lorscher Straße 90 a, 60489 Frankfurt am Main.