2007-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fuchs Tankdienst GmbH & Co.KG, Langenhagen (AG Hannover, HRA 26637 beschlossen. 75.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2007-10-01: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 14 (Bekanntmachung) beschlossen. Neue Firma: Fuchs Tankdienst GmbH. Die Handelsvertretung von Flugkraftstoffen und die damit verbundene Erbringung von technischen Dienstleistungen aller Art. Die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Hans, Langenhagen, *26.05.1954. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der Fuchs Tankdienst GmbH & Co.KG mit Sitz in Langenhagen (AG Hannover, HRA 26637) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-03-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Heinz, Hirschberg-Großsachsen, *03.10.1945. Bestellt als Geschäftsführer: Nebel, Günter Jens, Schkeuditz, *23.01.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.