2015-05-04: Firma: Fuchskonzept GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kastanienallee 10, 12587 Berlin; Gegenstand: Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und sonstigen Organisationen (z. Bsp. Vereine, Kommunen). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Zwirnmann, Cornelia, *25.11.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.01.2015; 27.04.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Fuchskonzept e.K. geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 43590 B) aus dem Vermögen der Inhaberin Cornelia Zwirnmann gemäß Ausgliederungsplan vom 23.01.2015 in der Fassung des Beschlusses vom 27.04.2015. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2016-10-10: Gegenstand: Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und sonstigen Organisationen (z. Bsp. Vereine, Kommunen); die Beratung und Umsetzungsbegleitung im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung, Konzeption, Planung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen und die Beratung in Vertriebsfragen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).