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Funeralis Service GmbH

Blumen, Lokaler Dienstleister, Urne..., Beisetzung, Hinterbliebenenrente, Zelz Bestattungen, Bestattungskosten, Maes Bestattungen
Adresse / Anfahrt
Am Marktplatz 13
47829 Krefeld
4x Adresse:

Rheinbabenstraße 105
47809 Krefeld


Königstraße 157
47798 Krefeld


Hülser Straße 482
47803 Krefeld


Marienstraße 96
47807 Krefeld


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3 Ansprechpartner/Personen
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6x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2013. Geschäftsanschrift: Am Marktplatz 13, 47829 Krefeld. Gegenstand: Handel von Gegenständen und die dazugehörigen Dienstleistungen für die Durchführung einer berufsüblichen Bestattung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Zecher, Hans Josef, Krefeld, *28.09.1947; Zecher, Julius, Krefeld, *17.07.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-10-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2017 mit der Maes Bestattungen GmbH mit Sitz in Krefeld, (Amtsgericht Krefeld, HRB 14600) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-10-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2017 mit der Josef Schmitz Bestattungen GmbH mit Sitz in Krefeld, (Amtsgericht Krefeld, HRB 14297) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-10-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2017 mit der Johannes Zelz Bestattungen GmbH mit Sitz in Krefeld, (Amtsgericht Krefeld, HRB 14712) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-10-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2017 mit der Heinrich Zöller Bestattungen GmbH mit Sitz in Krefeld, (Amtsgericht Krefeld, HRB 14517) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Stauch, Mirko, Krefeld, *04.07.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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