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Funk Verwaltungsgesellschaft mbH

Bauwerk, Einrichtungsvorschläge, Penthouse Wohnung..., Findung, Mietinteressenten, Kapitalanleger, Farbstoffpläne, Finanzierungsmodells, Möbilierungsplanung, Wohnungseinrichtungspläne
Adresse / Anfahrt
Dieselstraße 15a
63500 Seligenstadt
1x Adresse:

Frankfurter Straße 32
63500 Seligenstadt


Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-27:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Dieselstraße 15 A, 63500 Seligenstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Bundschuh, Ulrich, Seligenstadt, *21.01.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Wurzel, Martin, Seligenstadt, *21.08.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.

2019-12-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wurzel, Martin, Seligenstadt, *21.08.1956.

2020-12-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: Funk Verwaltungsgesellschaft mbH. Bestellt als Geschäftsführer: Funk, Christof, Seligenstadt, *10.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Funk Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Seligenstadt (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 23447) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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