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Future Payments GmbH

©FuturePayments, Kartenterminals, EC-Terminals..., Kreditkarten, Zahlungsmöglichkeit, EC-Karten-Terminals
Adresse / Anfahrt
Eiffestraße 598
20537 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2017. Geschäftsanschrift: Eiffestraße 598, 20537 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf und die Überlassung von Kredit- und EC-Kartenterminals sowie die Vermittlung und Erbringung von Leistungen im Bereich der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs; und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Damaszek, Martin Georg, Hamburg, *16.07.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Karten-Terminal-Service OHG mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.