2014-06-16: Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 2 i.V.m. 43 a Abs. 4 WPO und §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, welche den Gegenstand der Partnerschaft unmittelbar und mittelbar zu fördern geeignet sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
2017-06-16: Name geändert, nun: Neue Firma: Göbel & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.