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Göbel Archiv Beteiligungs GmbH

Adresse / Anfahrt
Gerhard-Frede-Straße 4
59320 Ennigerloh
1x Adresse:

Am Kalverkamp 5
59320 Ennigerloh


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2010. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung in der Firma Göbel Archiv GmbH & Co. KG, die ihrerseits sowohl Archivierungsleistungen als auch Logistikleistungen aller Art sowie alle hiermit verwandten oder zusammenhängenden Geschäfte zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Göbel, Joachim, Ennigerloh, *27.05.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-13:
Geschäftsanschrift: Am Kalverkamp 5, 59320 Ennigerloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.09.2019 mit der Göbel Logistik Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ennigerloh verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.