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Göbels Hotel Rodenberg GmbH & Co. KG

Restaurant, Göbel's, Reels..., Abeschiedenheit, AquaVita, Mittelgebirgslandschaft, Mittleres Fuldatal, Sinnenfroher, Wildungen-Reinhardshausen
Adresse / Anfahrt
Heinz-Meise-Straße 96-98
36199 Rotenburg a. d. Fulda
6x Adresse:

Hauptstraße 4
34537 Bad Wildungen


Brunnenallee 54
34537 Bad Wildungen


Sophienstraße 41
99817 Eisenach


Briloner Straße 39
34508 Willingen (Upland)


Hauptstraße 17
36289 Friedewald


Am Kurpark 1-3
37441 Bad Sachsa


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-01:
d.Fulda. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinz-Meise-Straße 96-98, 36199 Rotenburg a.d.Fulda. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Göbels Hotel Rodenberg Verwaltungs GmbH, Rotenbug a.d.Fulda (HRB 2458), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Firma wurde geändert und der Sitz ist von Willingen nach Rotenburg a.d.Fulda verlegt (bisher Göbels Hotel Rotenburg GmbH & Co. KG, Amtsgericht Korbach HRA 1484).

2014-02-27:
d.Fulda. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HSG GmbH mit Sitz in Eisenach (Amtsgericht Jena HRB 506608) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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