2011-08-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2011. Geschäftsanschrift: Ulmenstraße 19, 71069 Sindelfingen. Gegenstand: Großhandel mit Fahrzeugteilen aller Art. Stammkapital: 512.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Göhrum, Michael, Friolzheim, *12.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dummann, Frank, Sindelfingen, *01.05.1964; Welz, Katrin, Leonberg, *17.07.1968. Einzelprokura: Pechloff, Doris, Nagold, *13.12.1957. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Göhrum GmbH & Co. KG", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 241140) gemäß § 190 ff. UmwG.
2012-06-04: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.04.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "radpro Göhrum GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245167) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.04.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Göhrum ad-CARGO-Süd GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 246171) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-06-25: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.04.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Göhrum Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 240569) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-12: Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.