2014-12-18: Geschäftsanschrift: Dransfelder Straße 1, 37079 Göttingen .
2018-11-14: Firma geändert, nun: Neue Firma: Göttinger Tageblatt GmbH & Co. KG.
2019-07-02: Neue Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 1, 37073 Göttingen.
2020-10-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse von selben Tage mit der MSG Medienservice Göttingen GmbH mit Sitz in Ahrensburg verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-08-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Barnstorf, Lars, Isernhagen, *07.12.1983.
2022-04-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2022 mit Ergänzung vom 03.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 und 03.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2022 und 03.03.2022 mit der Anzeigenblatt Eichsfeld Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Göttingen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.