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Götz Elektrotechnik GmbH & Co. KG

Speicherinformationen, Servicebeschreibung, Union Aufbewahrungsdauer..., Weitergabe an Drittländer, Genutzte Technologien, Verarbeitendes
Adresse / Anfahrt
Schramberger Straße 22
78112 St. Georgen im Schwarzwald
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-05:
Georgen im Schwarzwald. (Die Ausübung des Elektrohandwerks, der Verkauf und Vertrieb von Elektroartikeln und ähnlichen Erzeugnissen sowie der Anlagenbau und die Anlagentechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schramberger Straße 22, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Götz Elektrotechnik Verwaltungs GmbH, St. Georgen im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 724152), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-23:
Georgen im Schwarzwald. Der Einzelkaufmann Götz, Heiko, Schramberg, *21.03.1983, hat als Inhaber der Firma "Götz Elektrotechnik e.K. Inhaber Heiko Götz", St. Georgen im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg, HRA 706774) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.05.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.