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G-IN Fitness & Lifestyle GmbH

Bosstransformation, Haftung des Vertreibers, Trainingspaketes..., Rücklastschrift, Vertreiber, Trainingspakete, Din Saar, Marta Goraca, CRAB, BJJ
Adresse / Anfahrt
Marienstraße 37
70178 Stuttgart
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2015. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 11, 70182 Stuttgart . Gegenstand: Vermarktung von Socialmediakanälen für Werbezwecke sowie für Provisionsgeschäfte, Aufbau von Personen und deren Socialmediakanälen, Vermittlung von Werbung und Provisionsgeschäften an Personen, Betreuung von Personen für die Vermittlung von Werbeaufträgen, Auftritten, Werbekanälen über Socialmedia sowie Sponsoring, Verkauf und Vertrieb von Fitnessprogrammen auf eigene und fremde Rechnung, Produktion von Videos/ YouTube, Vertrieb von digitalen Infoprodukten z.B. eBooks, Merchandise von Team G Hoodie, lnscope Fashion usw. sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gabel, Tim, Stuttgart, *12.04.1995; Lazaridis, Nicolas, Stuttgart, *13.12.1994, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-02-15:
Neue Geschäftsanschrift: Marienstr. 37, 70178 Stuttgart.

2021-08-02:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G-IN GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 752047) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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