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G. Brunsendorf GmbH

Sanitär, Heizungssystemen, Heizungstechnik..., Badmodernisierung, Klempnerei, Kundendienst-Fahrzeug, Moderne Werkzeugausstattung, Heizungsanlagen, Leistungsgerechte Vergütung, Kundenfreundlichkeit, Ansprechpartnern
Adresse / Anfahrt
Ivo-Hauptmann-Ring 15
22159 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-05-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2020. Geschäftsanschrift: Ivo-Hauptmann-Ring 15, 22159 Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Werkleistungen im Bereich der Heizungs- und Sanitärtechnik einschließlich sanitärlicher Wartungs- und Serviceleistungen und damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Brunsendorf, Jan, Hamburg, *09.09.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Brunsendorf, Jan, Hamburg, *09.09.1989 unter der Firma G. Brunsendorf e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.12.2020 mit Nachtragbeurkundung vom 06.05.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.05.2021wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.