2014-05-13: (Betrieb einer Bäckerei sowie damit zusammenhängende Liefergeschäft, Betrieb eines Cafés sowie Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: G. Eberwein Verwaltungs GmbH, Tegernsee (Amtsgericht München HRB 211796).
2014-07-22: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 14.07.2014 sowie Erklärung vom 14.07.2014 und Erklärung des Inhabers des übertragenden Einzelunternehmens vom selben Tag das Vermögen der Café Bäckerei Gertraud Eberwein e. K. mit dem Sitz in Tegernsee (Amtsgericht München HRA 101617) als Ganzes übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.