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GA Bauleistungen GmbH

Baubranche, Zuverlässigkeit
Adresse / Anfahrt
Hofäckerweg 6
71154 Nufringen
1x Adresse:

Im Bonholz 7
71277 Rutesheim


Kontakt
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2011 mit Änderung vom 09.05.2011. Geschäftsanschrift: Baumschulenweg 2, 70736 Fellbach. Gegenstand: Die Erbringung von Bauleistungen aller Art im In- und Ausland, insbesondere in den Bereichen des Erdbaus, Hochbaus, Tiefbaus, Spezialtiefbaus, Rohrleitungstiefbaus, Straßen- und Wegebaus sowie Garten- und Landschaftsbaus (Rekultivierung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Köster, Frank, Gomaringen, *07.05.1961; Tiefenbach, Christian, Neu-Anspach, *17.11.1963, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-11-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Rutesheim. Geschäftsanschrift: Im Bonholz 7, 71277 Rutesheim. Mit der "GA Energieanlagenbau Süd GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 263272) wurde am 30.09.2011 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.11.2011 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

2012-08-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Müller, Raimund, Schifferstadt, *09.08.1960.

2014-02-24:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.02.2014 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Martin Bohsung GmbH", Rutesheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 739602) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-02-26:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 25.02.2014 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.