2005-07-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2005 mit der RAS Rettungsdienst Akademie Saarbrücken GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 10135) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-05-16: Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR auf 76.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der SVG Versicherungsvermittlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Saarbrücken HRB 5424) beschlossen, ferner die Änderung in § 19 (Bekanntmachungen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2007 mit der SVG Versicherungsvermittlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 5424) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-10-13: Der mit der STRASSENVERKEHRSGENOSSENSCHAFT SAAR (SVG) eG (Amtsgericht Saarbrücken GnR 319) am 15.12.1992 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14.02.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Verträge und die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafter- und Generalversammlung verwiesen. Geschäftsanschrift: Metzer Straße 123, 66117 Saarbrücken.
2019-03-08: Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Hartwig, Saarlouis, *02.07.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bodamer, Claus-Thomas, Saarbrücken, *09.05.1953.
2022-01-31: Nach Änderung der konkreten Vertretungsregelung, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Hartwig, Saarlouis, *02.07.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-31: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Dörholt, Jürgen, Beckingen, *24.04.1965; Krauth, Sybille, Saarbrücken, *16.05.1962.