2009-08-05: Die Bauer, Maurus und Munz-Micksch Soziologen Partnerschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München PR 905) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-05: Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 568,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 26.068,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Walter, Josef, Feldkirchen, *02.03.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-05-17: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Hans Georg, München, *03.11.1948.
2017-02-03: Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die GAB München - Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung eG" mit dem Sitz in München beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.