2006-02-28: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lob, Stefan, Gelsenkirchen, *13.10.1953. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Wilhelm, Kaufmann, Gelsenkirchen, *30.12.1942. Prokura erloschen: Dr. Lob, Stefan, Gelsenkirchen, *13.10.1953.
2011-02-09: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gesellschafterversammlung) und § 19 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
2012-08-01: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Unterstützung und Hilfe für jugendliche und ältere Arbeitslose, Arbeitslose, bei denen besondere soziale und/oder gesundheitliche Schwierigkeiten der Teilnahme am Erwerbsleben entgegenstehen, Arbeitslose mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose mit schlechten Eingangsvoraussetzungen in den ersten Arbeitsmarkt. Der Gegenstand wird verwirklicht durch sozialpädagogische Betreuung und fachliche Qualifizierung. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Schuldner- und Suchtberatung sowie die Jugendhilfe. Der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommen soll, ist nicht "fest abgeschlossen". Die Satzung des Gesellschaftsvertrages enthält deshalb keine zahlenmäßige Einschränkung des Personenkreises. Die Gesellschaft ermöglicht eine Überleitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Schwerpunkt des Gesellschaftszwecks liegt in der sozialpädagogischen Betreuung und fachlichen Qualifizierung, um die betroffenen Personengruppen wieder an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Qualifikation findet insbesondere auch durch Übernahme von Lohnaufträgen statt. Ein Mittel der Integration ist die Erprobung der Arbeitstauglichkeit im regulären Arbeitsmarkt durch Entleihtätigkeit bei Unternehmen, die, bei Bewährung der Entliehenen, eine Übernahme vorsehen. Die Förderung und Beschäftigung behinderter und schwer behinderter Arbeitsloser kann insbesondere im Rahmen von Integrationsabteilung oder Integrationsunternehmen erfolgen. Mit den Teilnehmern können aus Motivationsgründen unbefristete Arbeitsverträge abgschlossen werden. Die betroffene Klientel ist aufgrund häufig ins Leere führender zeitlich befristeter Qualifizierungsmaßnahmen nicht aus ihrer Passivität herauszuholen. Dauerarbeitsverträge sind für sie Anreiz, es vielleicht doch noch einmal zu versuchen und den Sprung aus der sozialen Misere zu schaffen. Die Arbeitsförderungsgesellschaft soll für die Teilnehmer nicht Dauerlösung, sondern Durchgangsstation sein. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes unterhält die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen. Die Arbeitsförderungsgesellschaft kann ihre Ziele auf absehbare Zeit nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln verwirklichen. Eigenwirtschaftliche, gewerbliche oder sonstige Erwerbszwecke werden in erster Linie nicht verfolgt.