2006-08-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Garten- und Landschaftsbauunternehmens sowie die Beteiligung und der Erwerb von anderen Unternehmen und die Verwaltung der erworbenen Unternehmen und Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lemke, Michael, Senden, *24.09.1964.
2009-05-15: Geschäftsanschrift: Kappenberger Damm 288, 48163 Münster. Bestellt als Geschäftsführer: Bogatzki, Gregor, Münster, *06.07.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Lemke, Michael, Senden, *24.09.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Büttner, Markus, Nottuln, *10.09.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2015 mit der Dobler Service GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 9906) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-02-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2015 mit der Büttner Service GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 10302) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-07: Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen.