2008-10-20: Die Gesellschafterversammlung hat am 11.09.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) und § 5 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2008 hat ferner die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um weitere EUR 100,00 auf EUR 25.700,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der MDM Markt-, Daten- u. Medien Service GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh HRB 5799) beschlossen. Neue Firma: GARANT-MÖBEL Marketing GmbH. 25.700,00 EUR.
2008-10-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.09.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.09.2008 mit der MDM Markt-, Daten- u. Medien-Service GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh HRB 5799) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-12-30: Bestellt als Geschäftsführer: Goldbecker, Torsten, Bielefeld, *04.01.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Goldbecker, Torsten, Bielefeld, *04.01.1965.
2012-10-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Hampel, Franz, Rheda-Wiedenbrück. Bestellt als Geschäftsführer: Goldbecker, Torsten, Bielefeld, *04.01.1965; Hölper, Jens, Westerburg, *18.01.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GARANT Marketing GmbH.
2019-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers- der GARANT- Werbefonds GmbH- vom 26.07.2019 verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-09-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2021 mit der ProÖko Servicegesellschaft ökologischer Einrichtungshäuser mbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRB 11171) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.