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GB Birkler-Finanz GmbH & Co. KG

Hausarzt, Produktanbieter, Notfallplanung..., Webseite verfügbaren Dienste, KfW-Darlehen/Fördermittel, Darlehensarten, Kaufen/Bauen, Anschlussfinanzierung
Adresse / Anfahrt
Bornrainstraße 6
63637 Jossgrund
1x Adresse:

Frankfurter Straße 22a
63637 Jossgrund


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-10-28:
(Die nach §§ 34c, 34d, 34f, 34i der GewO erlaubnispflichtige Beratung und Vermittlung von Versicherungen, Finanzanlagen, Beteiligungen, Kapitalanlagen, Immobilien, Grundstücken, privaten und gewerblichen Wohnräumen, Immobiliendarlehen und Darlehen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bornrainstraße 6, 63637 Jossgrund. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: GB Birkler Beteiligungs-GmbH, Jossgrund (Amtsgericht Hanau HRB 97696), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-22:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Birkler, Günter, Jossgrund, *18.06.1963 unter der Firma Günter Birkler Finanz- und Versicherungsmakler e.K. in Jossgrund betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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