2008-01-21: Die Gesellschafterversammlung hat am 11.10.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) sowie in den §§ 5 ( Geschäftsführung ), 14 und 15a,15b und 15d zu ändern. 26.000,00 EUR.
2008-09-29: Bestellt als Geschäftsführer: Krüger, Dirk, Essen, *17.11.1961, einzelvertretungsberechtigt.
2010-01-19: Zweigniederlassung aufgehoben: GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH Zweigniederlassung Harzgerode, 06493 Harzgerode. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Schrandt, Hans-Jürgen, Harzgerode.
2010-12-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Krüger, Dirk, Essen, *17.11.1961. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Schrandt, Hans-Jürgen, Harzgerode, *16.02.1945, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Paderi, Sabine, Herne, *04.05.1970.
2011-10-10: Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1) Abs. 1 (Gemeinnützigkeit, Vermögensbindung) beschlossen.
2011-10-17: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Pfannkuch, Harald, Essen, *28.06.1961, einzelvertretungsberechtigt.
2013-01-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Schrandt, Hans-Jürgen, Harzgerode, *16.02.1945.
2018-01-15: Nach Änderung: Geschäftsführer: Dr. Pfannkuch, Harald, Essen, *28.06.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-11-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2019 mit der GBS gemeinnützige ambulante Dienste Unna mbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm, HRB 7413) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.