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GBW Gesellschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung mbH

Arbeitskräftebedarfs, Bildungsanbieter, Statistische..., Bewerberadresse GBA, Verweisberatung, Langzeitarbeitslose, Gerätetechnik, Std./Woche, Netzwerkarbeit, Modulare
Adresse / Anfahrt
Gemarker Ufer 17
42275 Wuppertal
2x Adresse:

Neuenteich 97
42107 Wuppertal


Am Brögel 32
42285 Wuppertal


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-10:
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.11.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,88 um EUR 24,12 auf EUR 26.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Prokura erloschen: Nagel, Maria Elisabeth - genannt Maren -, geb. Babilos, Diplom-Sozialarbeiterin, Wuppertal.

2013-01-10:
Prokura erloschen: Kaufhold, Stefan, Diplom-Ökonom, Wuppertal. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 01.01.2013 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 875/12). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

2016-05-20:
Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

2016-07-20:
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.