2013-12-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2013. Geschäftsanschrift: Gertigstraße 12-14, 22303 Hamburg. Gegenstand: Beratung im EDV-Bereich, Vermittlung von Geschäften und der Handel mit EDV-Anlagen, Telekommunikationsanlagen, elektronischen Erzeugnissen, Haushaltsgeräten einschließlich Zubehör und Ersatzteilen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Gambineri, Helmut, Hamburg, *17.11.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-05-15: Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Helmut Gambineri e.K., Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 116647) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.04.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.04.2014 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Gambineri, Helmut, Hamburg, * 17.11.1969 unter der Firma Helmut Gambineri e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 116647) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.05.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.