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GDW Süd, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen eG
70188 StuttgartDE
2x Adresse:
Im Deboldsacker 4
74232 Abstatt
Beilsteiner Straße 6
74232 Abstatt
Im Deboldsacker 4
74232 Abstatt
Beilsteiner Straße 6
74232 Abstatt
mind. 9 Mitarbeiter
Gründung 1985
Gründung 1985
11x HR-Bekanntmachungen:
2008-02-04:
Die Generalversammlung vom 27.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 25 (Konstitutierung, Beschlussfassung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Protokoll), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 46 (Liquidation) und § 47 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 140 Abs. 3 SGB IX). Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 140 Abs. 2 SGB IX) nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muß der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie erstrebt keinen Gewinn. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Bestellt als Vorstandsmitglied: Orthgieß, Michael, Cham, *07.03.1952. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Hinzen, Rainer, Leingarten, *26.04.1959.
2009-01-26:
Die Generalversammlung vom 26.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Absatz 1 und Absatz 5 (Zweck und Gegenstand) und § 46 Abs. 2 (Liquidation) beschlossen. Geschäftsanschrift: Waldenbucher Str. 30, 71065 Sindelfingen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für behinderte Menschen durch Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 140 Abs. 3 SGB IX. Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 140 Abs. 2 SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muß der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
2009-02-09:
Eintragung lfd. Nr. 3 Spalte 2 b) wegen Unzulässigkeit von Amts wegen gelöscht: Geschäftsanschrift: Waldenbucher Str. 30, 71065 Sindelfingen.
2012-04-23:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Knapp, Rainer, Betriebswirt, Herrenberg.
2013-08-19:
Die Generalversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Satz 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart.
2016-10-11:
Die Generalversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 , § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 43 (Rückvergütung) und § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen.
2018-01-08:
Die Generalversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 und § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen. Bestellt als Vorstand: Endl, Helmut, Regensburg, *10.07.1958. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Orthgieß, Michael, Regensburg, *07.03.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *16.11.1959.
2019-12-19:
Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 , § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 9 (Ausschluss) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für behinderte Menschen durch Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2020-04-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Roßner, Daniel, Stuttgart, *05.01.1990.
2020-10-14:
Prokura erloschen: Latuske, Anna, Stuttgart, *27.11.1954.
2021-09-08:
Die Generalversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 und § 46 (Liquidation) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX und anderer Leistungsanbieter nach § 60 BTHG. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Der Satzungszweck der Genossenschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages; b) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Erbringung von Kooperationsleistungen in den folgenden Bereichen: ba) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; bb) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen geeignet sind; bc) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; bd) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; be) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bestellt als Vorstand: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *16.11.1959. Nicht mehr Vorstand: Endl, Helmut, Regensburg, *10.07.1958. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Streicher, Egon, Ravensburg, *06.05.1960. Prokura erloschen: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *16.11.1959.
2008-02-04:
Die Generalversammlung vom 27.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 25 (Konstitutierung, Beschlussfassung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Protokoll), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 46 (Liquidation) und § 47 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 140 Abs. 3 SGB IX). Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 140 Abs. 2 SGB IX) nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muß der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie erstrebt keinen Gewinn. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Bestellt als Vorstandsmitglied: Orthgieß, Michael, Cham, *07.03.1952. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Hinzen, Rainer, Leingarten, *26.04.1959.
2009-01-26:
Die Generalversammlung vom 26.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Absatz 1 und Absatz 5 (Zweck und Gegenstand) und § 46 Abs. 2 (Liquidation) beschlossen. Geschäftsanschrift: Waldenbucher Str. 30, 71065 Sindelfingen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für behinderte Menschen durch Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 140 Abs. 3 SGB IX. Sie stellt sicher, daß die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 140 Abs. 2 SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muß der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
2009-02-09:
Eintragung lfd. Nr. 3 Spalte 2 b) wegen Unzulässigkeit von Amts wegen gelöscht: Geschäftsanschrift: Waldenbucher Str. 30, 71065 Sindelfingen.
2012-04-23:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Knapp, Rainer, Betriebswirt, Herrenberg.
2013-08-19:
Die Generalversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Satz 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Haußmannstraße 200, 70188 Stuttgart.
2016-10-11:
Die Generalversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 , § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 43 (Rückvergütung) und § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen.
2018-01-08:
Die Generalversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 und § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen. Bestellt als Vorstand: Endl, Helmut, Regensburg, *10.07.1958. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Orthgieß, Michael, Regensburg, *07.03.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *16.11.1959.
2019-12-19:
Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 , § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 9 (Ausschluss) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für behinderte Menschen durch Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Zur Erfüllung dieses Zweckes der Genossenschaft nimmt diese folgende Aufgaben wahr: a) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; b) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geeignet sind; c) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; d) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; e) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2020-04-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Roßner, Daniel, Stuttgart, *05.01.1990.
2020-10-14:
Prokura erloschen: Latuske, Anna, Stuttgart, *27.11.1954.
2021-09-08:
Die Generalversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 und § 46 (Liquidation) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 AO und der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 Abs. 3, SGB IX, von Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX und anderer Leistungsanbieter nach § 60 BTHG. Sie stellt sicher, dass die Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe nach § 223 Abs. 3, SGB IX nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. 2. Der Satzungszweck der Genossenschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen bei deren Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrages; b) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Erbringung von Kooperationsleistungen in den folgenden Bereichen: ba) Vertrieb von Produkten und Auftragsbeschaffung, sowie Auftragskoordination für Einrichtungen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zum Ziel haben; bb) Eigene Entwicklung und Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen geeignet sind; bc) Aufbau und Durchführung von Kooperationen von Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben; bd) Organisation und Durchführung technischer und betriebswirtschaftlicher Beratung von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben; be) Organisation und Durchführung von Entwicklungsprojekten, die im gemeinsamen Interesse der Genossenschaftsmitglieder stehen, einschließlich der dazu gehörigen Schulungsangebote und Übernahme von sich daraus möglicherweise ergebenden operativen Gemeinschaftsaufgaben. 3. Die Genossenschaft nimmt ihre Aufgaben vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft wahr. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben muss der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen. 5. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig, sie ist nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. 6. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bestellt als Vorstand: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *16.11.1959. Nicht mehr Vorstand: Endl, Helmut, Regensburg, *10.07.1958. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Streicher, Egon, Ravensburg, *06.05.1960. Prokura erloschen: Heckmann, Thomas, Stetten am kalten Markt, *16.11.1959.