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GEBAG Flächenentwicklungsgesellschaft mbH
47053 DuisburgDE
mind. 16 Mitarbeiter
Gründung 1872
Gründung 1872
19x HR-Bekanntmachungen:
2012-09-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Cremer, Dietmar, Diplom-Kaufmann, Duisburg; Hackmann, Horst, Oberhausen, *08.04.1949. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Klaaßen, Manfred, Duisburg, *29.12.1954, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Nekat, Klaus, Duisburg, *29.01.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Klaaßen, Manfred, Duisburg, *29.12.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Wortmeyer, Bernd, Unna, *25.12.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wortmeyer, Bernd, Unna, *25.12.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Oehmke, Ralf, Duisburg, *08.03.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Oehmke, Ralf, Duisburg, *08.03.1961.
2018-08-09:
Mit der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 24225) als herrschendem Unternehmen ist am 26.07.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2018-10-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Nekat, Klaus, Duisburg, *29.01.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Wortmeyer, Bernd, Unna, *25.12.1969.
2019-07-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: GEBAG Flächenentwicklungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Erschließung und Herrichtung von bebauten und unbebauten Grundtücken, belegen in der Stadt Duisburg, für die Stadt Duisburg, die GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH und andere Auftraggeber. Ziel ist die Förderung der Wohnraumversorgung in Duisburg, u. a. durch Zurverfügungstellung von erschlossenen Bauflächen und der Entwicklung von Wohnraumquartieren. Die Gesellschaft kann im Rahmen der vorgenannten Aufgabenerfüllung alle im Bereich der Flächenentwicklung und -erschließung, der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufaben übernehmen sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräußern. Neues Stammkapital: 25.564,59 EUR.
2019-07-23:
Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Erschließung und Herrichtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, belegen in der Stadt Duisburg, für die Stadt Duisburg, die GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH und andere Auftraggeber. Ziel ist die Förderung der Wohnraumversorgung in Duisburg, u. a. durch Zurverfügungstellung von erschlossenen Bauflächen und der Entwicklung von Wohnraumquartieren. Die Gesellschaft kann im Rahmen der vorgenannten Aufgabenerfüllung alle im Bereich der Flächenentwicklung und -erschließung, der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufaben übernehmen sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräußern.
2019-12-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Altmann, Sandra, Köln, *26.10.1984; Nekat, Klaus Gerd, Duisburg, *29.01.1969.
2020-01-03:
Der mit der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 24225) am 26.07.2018 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 02.12.2019 zum 31.12.2019 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2020-09-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kamper, Beatrice, Köln, *10.03.1977; Sperke, Jens, Dinslaken, *29.01.1973.
2020-12-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2019 Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 24225) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-17:
Die Abspaltung vom 11.12.2019 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.12.2020 wirksam geworden.
2021-01-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-14:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.01.2021 wirksam geworden.
2021-10-13:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-13:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 24225) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-13:
Die Abspaltung vom 19.11.2020 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2021 wirksam geworden.
2021-10-13:
Die Abspaltung vom 18.12.2020 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2021 wirksam geworden.
2012-09-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Cremer, Dietmar, Diplom-Kaufmann, Duisburg; Hackmann, Horst, Oberhausen, *08.04.1949. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Klaaßen, Manfred, Duisburg, *29.12.1954, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Nekat, Klaus, Duisburg, *29.01.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Klaaßen, Manfred, Duisburg, *29.12.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Wortmeyer, Bernd, Unna, *25.12.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wortmeyer, Bernd, Unna, *25.12.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Oehmke, Ralf, Duisburg, *08.03.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Oehmke, Ralf, Duisburg, *08.03.1961.
2018-08-09:
Mit der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 24225) als herrschendem Unternehmen ist am 26.07.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2018-10-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Nekat, Klaus, Duisburg, *29.01.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Wortmeyer, Bernd, Unna, *25.12.1969.
2019-07-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: GEBAG Flächenentwicklungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Erschließung und Herrichtung von bebauten und unbebauten Grundtücken, belegen in der Stadt Duisburg, für die Stadt Duisburg, die GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH und andere Auftraggeber. Ziel ist die Förderung der Wohnraumversorgung in Duisburg, u. a. durch Zurverfügungstellung von erschlossenen Bauflächen und der Entwicklung von Wohnraumquartieren. Die Gesellschaft kann im Rahmen der vorgenannten Aufgabenerfüllung alle im Bereich der Flächenentwicklung und -erschließung, der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufaben übernehmen sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräußern. Neues Stammkapital: 25.564,59 EUR.
2019-07-23:
Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Erschließung und Herrichtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, belegen in der Stadt Duisburg, für die Stadt Duisburg, die GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH und andere Auftraggeber. Ziel ist die Förderung der Wohnraumversorgung in Duisburg, u. a. durch Zurverfügungstellung von erschlossenen Bauflächen und der Entwicklung von Wohnraumquartieren. Die Gesellschaft kann im Rahmen der vorgenannten Aufgabenerfüllung alle im Bereich der Flächenentwicklung und -erschließung, der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufaben übernehmen sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräußern.
2019-12-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Altmann, Sandra, Köln, *26.10.1984; Nekat, Klaus Gerd, Duisburg, *29.01.1969.
2020-01-03:
Der mit der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 24225) am 26.07.2018 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 02.12.2019 zum 31.12.2019 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2020-09-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kamper, Beatrice, Köln, *10.03.1977; Sperke, Jens, Dinslaken, *29.01.1973.
2020-12-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2019 Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 24225) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-17:
Die Abspaltung vom 11.12.2019 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.12.2020 wirksam geworden.
2021-01-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-14:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.01.2021 wirksam geworden.
2021-10-13:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-13:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 24225) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-13:
Die Abspaltung vom 19.11.2020 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2021 wirksam geworden.
2021-10-13:
Die Abspaltung vom 18.12.2020 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2021 wirksam geworden.